Der Referentenentwurf der Gefahrstoffverordnung legt einen Schwerpunkt auf die bessere Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen. Dies bringt umfassende Änderungen der Regelungen zu Asbest mit sich. Nach derzeitigem Stand bedeutet dies eine erhebliche Verbesserung für seriös arbeitende Unternehmen
Hier einige wesentliche Änderungen im Überblick:
- Erkundungspflicht der Auftraggeber
- Hervorhebung von Asbest
- Verdeutlichung der Pflicht, ein Expositionsverzeichnis zu führen
- Fachkunde für ausführende Mitarbeiter
- Risikobezogenes Maßnahmekonzept
- Konkretisierung des ASI-Begriffs
- Konkretisierung der Verwendungsbeschränkungen
- Höhere Anforderungen an die Zulassung von Betrieben
Den Referentenentwurf finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
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